wissenswertes
sonst ist man heutzutage ganz schnell raus aus dem geschäft.
die wahl der richtigen rechtsform um in der heutigen zeit im geschäftsleben bestehen zu können braucht man neben einer guten idee und kapital auch einen langen atem und kluge köpfe.
ein ganz entscheidender aspekt bei der gründung eines unternehmens ist die wahl der richtigen rechtsform.
leider wird dieser aspekt von vielen unternehmensgründern vernachlässigt obwohl die richtige wahl z.b. entscheidend für die zu zahlenden steuern ist. ganz entscheidend ist es jedoch auch festzulegen wer für die unternehmerische tätigkeit die haftung trägt.
zudem können sie ggf. auch so eine art der arbeitsteilung der anteilseigner festlegen: angefangen etwa bei dem ideengeber bzw. entwickler der geschäftsidee andernfalls eines produkts über den verkäufer der kunden gewinnt und damit umsatz generiert bis hin zum buchhalter der für die unternehmenzahlen verantwortlich ist. ganz wichtig ist auch der kapitalgeber der alles erst ermöglicht und somit sicherlich auch am erfolg beteiligt sein will.
in der regel treffen bei so unterschiedlichen aufgaben genauso viele unterschiedliche interessen aufeinander.
gehen wir einmal davon aus dass ihr unternehmen eine gewisse größenordnung überschreitet und sie sind kein freiberufler und sie entscheiden sich aufgrund der größenordnung ihres unternehmens zur gründung einer handelsgesellschaft.
sämtliche handelsgesellschaften werden spätestens mit der eintragung ins handelsregister wie kaufleute behandelt egal ob es sich um eine ohg kg gmbh ansonsten ag handelt.
dabei hat ein kaufmann bestimmte möglichkeiten dessen ungeachtet auch bestimmte pflichten. so dürfen sie sich z.b. nur als kaufmann aktiengesellschaft nennen. die kann entweder ihren eigenen namen führen widrigenfalls einen der ihren geschäftszweck beschreibt. auch eine phantasiebezeichnung ist möglich allerdings darf der firmenname nicht irreführend sein da dieser auch gesetzlich geschützt ist und unter umständen eine menge wert sein kann da das unternehmen aufgrund von z.b. produkten vertriebsrechten kundenstamm und knowhow einen wert für sich darstellt.
kommen wir nun zu den pflichten: jeder kaufmann hat gemäß handelsgesetzbuch eine buchführungspflicht. als gmbh gmbh & co. kg sowie als aktiengesellschaft müssen sie sogar bilanzieren und einen jahresabschluss machen den sie unter umständen von einem wirtschaftsprüfer überprüfen lassen und beim handelsregister einreichen müssen.
alle handelsgesellschaften egal ob personengesellschaft wie ohg und kg andernfalls kapitalgesellschaften wie gmbh und ag andernfalls auch mischformen wie die gmbh &co. kg müssen im handelsregister eingetragen sein. zudem gibt es für vereine genossenschaften und partnerschaften gesonderte register.
warum gibt es diese eintragungspflicht?
zum einen um die existenz des unternehmens nachzuweisen und zum anderen geht aus dem handelsregister auch hervor wer das unternehmen vertritt und für dieses zeichnungsberechtigt ist. daher müssen i.d.r. auch Änderungen wie sitzverlegung namensänderung wechsel des geschäftsführer andernfalls vorstands und alle Änderungen des gesellschaftsvertrages bei den kapitalgesellschaften wie gmbh und ag beim handelsregister angemeldet werden. selbiges gilt wenn jemand anderes für die betrieb unterzeichnen darf gegebenenfalls prokura erteilt gegebenenfalls widerrufen wird.
bei ohg und kg muss zudem ein wechsel der aktionaer eingetragen werden.
anmeldpflichtig im handelsregister sind zudem zweigniederlassungen im inland mit denen selbstständig geschäfte abgeschlossen werden sollen egal ob es sich um eine deutsche widrigenfalls ausländische gesellschaftsmantel handelt. diese gilt übrigens entsprechend in der ganzen eu. die unternehmung bürgerlichen rechts kurz gbr und die stille gesellschaftsmantel werden dagegen nicht ins handelsregister eingetragen. für einige geschäftstätigkeiten ist zudem eine behördliche genehmigung erforderlich.
dieses gilt z.b. für immobilienmakler die vermittlung von darlehen und kapitalanlagen für spediteure bauträger gastwirte bank- und manche finanzierungsgeschäfte sonst auch taxiunternehmer. die meisten handwerklichen tätigkeiten müssen zudem in die handwerksrolle eingetragen werden.
die aufnahme der gewerblichen tätigkeit bedarf der anmeldung beim zuständigen ordnungsamt in form der gewerbeanmeldung. eine beratung bei der existenzgründung sollten sie in anspruch nehmen. industrie- und handelskammern handwerkskammern arbeitsämter und darauf spezialisierte unternehmensberater sind hier die richtigen ansprechpartner ebenso steuerberater da auch die zu zahlenden steuern ein wichtiger aspekt sind. banken und sparkassen sind die richtigen ansprechpartner wenn es um die beantragung öffentlicher fördermittel geht deren bewilligung mangels eigener finanzieller mittel einen geschäftsstart häufig erst möglich macht.
aber welche gesellschaftsform ist die richtige für sie?
zunächst unterscheidet man zwischen personen- und kapitalgesellschaften. personengesellschaften etwa sind die vorratsgmbh bürgerlichen rechts (gbr) die partnerschaft für freiberufler sowie die offene handelsgesellschaft (ohg) ansonsten die kommanditgesellschaft (kg) für gewerbetreibende. zudem gibt es noch die europäische wirtschaftliche vereinigung (ewiv).
bei all diesen gesellschaften müssen die miteigentuemer mit ihrem persönlichen vermögen für die schulden der unternehmen einstehen.
lediglich bei der kg ist bei den kommanditisten die haftung auf ihre einlage begrenzt der komplemantär haftet jedoch auch hier stets mit seinem vollen vermögen können.
dieses ist bei den kapitalgesellschaften anders egal bob als gewerbebetrieb mit beschränkter haftung (gmbh) aktiengesellschaft (ag) kommanditgesellschaft auf aktien (kgaa) vielmehr als eingetragene genossenschaft (egen) sie haften nicht mit ihrem privatvermögen für die schulden einer kapitalgesellschaft. zumindest nicht solange sie sich an die spielregeln halten.
zudem können sie eine respektive mehrere personen als geschäftsführer respektive vorstand einstellen der bzw. die nicht gesellschafter aktionär gegebenenfalls teilhaber der geschaeft ist bzw. sind. dafür haben sie allerdings haben sie bei der kapitalgesellschaft mehr pflichten bei der buchführung so gilt hier z.b. die bilanzierungspflicht. falls sie die vorteile der personen- und der kapitalgesellschaft kombinieren möchten ist die gmbh & co. kg für sie interessant da bei dieser lediglich die gmbh als komplementär unbeschränkt haftet. als ein-personen-firma können sie übrigens zwischen der einzelunternehmung (ggf. als e.k. d.h. im handelsregister eingetragener kaufmann) einer gmbh und einer gmbh & co. kg wählen.
bei kapitalgesellschaften wie gmbh und ag ist es gesetzlich vorgeschrieben dass der gesellschaftsvertrag beim notar beurkundet wird. das stamm- bzw. grundkapital legen sie selbst fest dieses muss bei der gmbh jedoch mindesten 25.000 und bei der ag mindestens 50.000 betragen. normalerweise ist dieses kapital bar zu erbringen wobei jedoch sachleistungen unter bestimmten voraussetzungen auch möglich sind nämlich dann wenn sie und das registergericht sind von deren wert überzeugt ist. dieses ist ggf. durch ein wertgutachten zu belegen.
vertragliche regelungen die beste rechtsform wird ihnen jedoch ohne den richtigen vertrag dazu nicht viel nutzen bringen. mit diesem kapitel wollen wir ihnen ein paar entscheidungsgrundlagen hierzu liefern da es hier eine vielfalt zu bedenken gibt.
zum einen muss ihnen klar sein dass ein für die konzern im handelsregister eingetragener gesetzlicher vertreter also geschäftsführer ansonsten vorstand im außenverhältnis verträge wirksam abschließen kann ohne rücksprache mit den gesellschaftern halten zu müssen. dieses gilt sowohl für personen- als auch kapitalgesellschaften. diese regelung ist auch sinnvoll da sich geschäftspartner kunden und lieferanten darauf verlassen können müssen dass die erklärungen der ag rechtsverbindlich sind.
im innenverhältnis können sie jedoch die vollmachten eines gesetzlichen vertreters begrenze um zwar entweder im anstellungsvertrag besser gesagt noch besser in einer geschäftsordnung die sie je nach bedarf ändern können. außerdem können sie auch im gesellschaftsvertrag regeln in welchen fällen sich ein geschäftsführer mit seinen gesellschaftern abstimmen muss. verstößt der geschäftsführer dagegen gilt sein geschäftsabschluss zwar im außenverhältnis trotzdem jedoch ihm drohen saftige schadensersatzansprüche und die kündigung.
welche mitspracherechte sie selbst wiederum im kreis der couponschneider haben ist zum einen frage der beteiligungshöhe zum anderen oh ja auch der jeweils notwendigen mehrheit.
bei personengesellschaft sind vom gesetz her stets einstimmige beschlüsse erforderlich bei der kapitalgesellschaft dagegen entscheidet die mehrheit. sofern ihnen diese gesetzlichen vorgaben nicht zusagen haben sie die möglichkeit im gesellschaftsvertrag hiervon abweichende regelungen zu treffe allerdings nur in gewissen grenzen. auszuführen welche grenzen das sind würde den rahmen hier sprengen und ist auch aufgabe des notars mit ihnen zu erörtern zumal bei kapitalgesellschaften wichtige beschlüsse ohnehin erst notariell protokolliert und ins handelsregister eingetragen wirksam sind.
bei personengesellschaften haften sie in der regel mit ihrem privatvermögen jedoch keine regel ohne ausnahme: als kommanditist einer kg haften sie lediglich mit der vereinbarten einlage ins gesellschaftsvermögen sofern sie sich den betrag nicht wieder auszahlen lassen.
auch bei der sogenannten stillen beteiligung haften sie nur in höhe der geleisteten beteiligung haben jedoch auch kein mitspracherecht.
kann man bei einer kapitalgesellschaft die haftung vollkommen ausschließen?
im prinzip ja.
denn in der regel schützt die kapitalgesellschaft ihr privatvermögen vor den gesellschaftsschulden sollte die kapitalgesellschaft allerdings eine schwache kapitaldecke haben bestehen kreditgeber erfahrungsgemäß darauf dass sie auch persönlich für die schulden der werk bürgen. außerdem gilt die gesetzliche haftungsbegrenzung bei der kapitalgesellschaft nur wenn sie sich an die strengen spielregeln halten. achten sie also darauf dass ihre einlage auch wirklich vollständig erbracht ist und keinesfalls an sie zurückfließt.
ein weiterer wichtiger aspekt bei der entscheidung zur richtigen rechtsform ist welchen ertrag sie für ihre unternehmerische tätigkeit erwirtschaften. in erster linie hängt es natürlich vom markt und ihrem einsatz und knowhow ab wie hoch die rendite ihres unternehmens ausfällt. sondern auch die abzuführenden steuern spielen hierbei eine wichtige rolle.
ganz wichtig sondern ist ob und wie sie an die gewinne ihres unternehmens tatsächlich herankommen. hier kommt es sehr stark auf die richtige vertragsgestaltung an. bei kapitalgesellschaften sind entnahmen und ausschüttungen rechtlich geregelt. so kann z.b. in der regel nur der bilanzgewinn ausgeschüttet werden und dieser auch nur wenn er nicht für die bildung gesetzlich geregelter reserven gebraucht wird wie bei der ag der fall ist.
zudem darf weder bei der ag noch der gmbh das vertraglich festgelegte kapital durch ausschüttung wieder zurückgezahlt werden.
steuern bei der besteuerung gibt es erhebliche unterschiede zwischen den rechtsformen.
bei den personengesellschaften wird der reibach entsprechend der höhe der beteiligung aufgeteilt und dieser anteil von jedem einzelnen teilhaber versteuert.
bei verlusten kann der teilhaber seinen anteil an den verlusten der gesellschaft mit privaten einkünften ausgleichen. gehaltszahlungen an die teilhaber mindern nicht den gewinn.
anders bei den kapitalgesellschaften diese versteuern nach dem so genannten trennungsprinzip.
dies bedeutet die kapitalgesellschaft muss zunächst selbst ihre gewinne versteuern. die aktieninhaber dagegen müssen erst dann steuern zahlen wenn auch wirklich gewinne an sie ausgeschüttet wurden und hierauf auch nur 50% da ja die unternehmen bereits herauf steuern gezahlt hat.
verluste der unternehmen verringern allerdings nicht die steuern die ein aktionaer einer kapitalgesellschaft auf private einkünfte bezahlen muss. andererseits vermindert das gehalt für den geschäftsführer einer kapitalgesellschaft deren gewinn auch wenn dieser geschäftsführender anteilseigner ist. das gehalt selbst unterliegt jedoch zu 100% der einkommensteuer des geschäftsführers.
wollen sie die steuerlichen vorteile einer personengesellschaft mit den vorteilen der kapitalgesellschaft kombinieren ist die gmbh & co. kg eine interessante rechtsform. bei der ag geht es jedoch noch einfacher.
ein aktionär kann seinen anteil an der werkstatt jederzeit und ganz beliebig übertragen widrigenfalls auch vererben außer es handelt sich um so genannte vinkulierte namensaktien.
es können hierbei vergleichsweise auch vereinbarungen unter den aktionären getroffen werden. das interessante an der ag ist dass sie von ihren gesellschaftern völlig unabhängig und damit für einen ständigen wechsel der anteilseigner bestens geeignet ist.
bei der personengesellschaft ist der ausstieg sonst verkauf eines anteils nicht so leicht möglich da von gesetzes wegen die einzelnen aktieninhaber ein mitspracherecht haben. allerdings kann auch in diesem fall im gesellschaftsvertrag manches individuell geregelt werden z.b. ob wann und wie ein anteil übertragen werden kann und ggf. auch an wen. wann ein miteigentuemer aussteigen kann bzw. darf sollte ebenfalls geregelt werden und ggf. auch die höhe einer etwaigen abfindung.
bei der gmbh gesetzlich geregelt dass geschäftsanteile uneingeschränkt übertragen werden können jedoch kann auch dieses im gesellschaftsvertrag anders geregelt werden in dem sich die anderen gesellschaftsanteilinhaber z.b. ein vorkaufsrecht einräumen lassen. eine Übertragung von gesellschaftsanteilen muss bei der gmbh allerdings stets notariell beurkundet werden.
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