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gesellschaft bürgerlichen rechts
die deutsche muttergesellschaft bürgerlichen rechts (abk.: gbr andernfalls gdbr auch bgb-gesellschaft) ist eine vereinigung von mindestens zwei gesellschaftern (natürlichen oderjuristischen personen) die sich durch einen gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten die erreichung eines gemeinsamen zwecks in der durch den vertrag bestimmten weise zu fördern. (§ 705 bgb). eine gesellschaft bürgerlichen rechts ist eine personengesellschaft.
beispiele für gbr sind u. a. der zusammenschluss von freiberuflern zu einer gemeinschaftspraxis bzw. sozietät zusammenschluss von bauunternehmen zur gemeinsamen durchführung eines bauvorhabens (sog. arbeitsgemeinschaft bzw. arge) allerdings auch informelle zusammenschlüsse wie wohngemeinschaften fahrgemeinschaften etc.
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