Mittwoch, 19. Februar 2014

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Urteile Firmenmäntel

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urteile firmenmäntel

lesen sie hier die wichtigste rechtsprechung zum thema firmenmäntel.

bgh ii zb 4/02: qualitätssteigerung von firmenmänteln (mantelgesellschaften).

durch das abstimmung des bundesgerichtshofes (bgh) ii zb 4/02 vom 07.07.2003 wurde die qualität bei der verwendung von firmenmänteln (mantelgesellschaften) erhöht. sie unterliegen jetzt wie neugründungen auch der registergerichtlichen prüfung zur mindestkapitalaufbringung.

das bgh-urteil sieht vor dass bei der wiederverwendung eines zwischenzeitlich leer gewordenen und nicht mehr geschäftlich tätig gewesenen firmenmantels der neue geschäftsführer in der anmeldung zum amtsgericht offen zu legen hat dass es sich um die wiederverwendung eines firmenmantels handelt.

des weiteren ist vom neuen geschäftsführer in der anmeldung zum amtsgericht zu versichern dass sich das im gesellschaftsvertrag aufgeführte stammkapital zum zeitpunkt der anmeldung der mantelverwendung zu mindestens einem viertel wenigstens jedoch 12.500 eur in der freien verfügung der geschäftsleitung befindet.

der bgh erkennt mit seinem urteil die verwendung von firmenmänteln (mantelgesellschaften) ausdrücklich an.

mit seinem urteil erhöht der bgh den qualitätsstandard für die verwendung von firmenmänteln welcher der verbesserten sicherheit von gläubigern veräußerern und erwerbern dient.

wir begrüßen das urteil denn es steigert die qualität und das vertrauen in die verwendung von firmenmänteln (mantelgesellschaften).

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