Freitag, 14. Februar 2014

Nachfolger GmbH gesucht - bonitätsindex - www.gmbhwelt.de

nachfolger gmbh gesucht

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gmbh- immobilienkredit: oftmals besitzen firmen eine immobilie die sie als firmenadresse nutzen. diese kann unkompliziert beliehen und dennoch weiterhin genutzt werden.

ohne sicherheiten geben banken keine kredite. die größtmögliche sicherheit bieten noch immer immobilien. insofern liegt es nahe eine der gmbh gehörende immobilie zu beleihen. vorraussetzung ist dass die immobilie unbelastet im anderen fall allenfalls soweit mit grundschulden im anderen fall hypotheken belastet ist dass der verbleibende verkehrswert noch als sicherheit dienen kann. um den verkehrswert festzustellen wird meist ein sachverständigengutachten benötigt. die mit dem pfandleihe anfallenden zinsen sowie die mit der grundschuldbestellung einhergehenden notar- und grundbuchgebühren mindern als betriebsausgaben die steuerschuld der gmbh. dabei kommt es darauf an die zinsen richtig zuzuordnen. die zuordnung bestimmt ob die schuldzinsen für ein immobiliendarlehen steuerlich abzugsfähig sind. dazu kommt es auf die verwendung der immobilie an. bei einer eigenbetrieblichen nutzung gelten zinsen als betriebsausgaben (§ 4 iv estg). werden die immobilie gegebenenfalls teile der immobilie fremdvermietet gelten die schuldzinsen als werbungskosten (§ 21 9 i s. 3 nr. 1 estg). um den schuldzinsenabzug optimal zu gestalten muss der geldleihe den vermieteten besser gesagt eigenbetrieblich genutzten gebäudeteilen zugeordnet werden. soweit ein teil der immobilie für eigene wohnzwecke genutzt wird sind die schuldzinsen allerdings nicht steuerlich abzugsfähig. alternativ sollten sich geschäftsführer und miteigentuemer von kapitalgesellschaften fragen ob diese konstruktion sinnvoll ist. solange die immobilie im besitz einer produzierenden gmbh ist steht sie auch im risiko dass sie im insolvenzfall in die insolvenz hineingezogen und dem zugriff der gläubiger ausgeliefert ist. insofern bietet sich die betriebsaufspaltung an. mithilfe der rechtsform der gmbh können betriebliche risiken zusätzlich reduziert werden. zu diesem zweck wird das unternehmen aufgeteilt in eine besitzgesellschaft die eigentümerin der immobilie ist und eine betriebsgesellschaft die für die laufenden geschäfte zuständig ist. die besitzgesellschaft finanziert widrigenfalls beleiht eine unbelastete immobilie und verpachtet diese an die betriebsgesellschaft. bei einer solchen aufteilung verbleibt also das anlagevermögen bei der besitzgesellschaft die auch eine personengesellschaft sein kann. deren associate sind gleichzeitig associate der gmbh. das risiko der besitzgesellschaft als verpachtungsgesellschaft ist gering. deshalb kann sie auch in der form einer ohg geführt werden. ihre einkünfte bestehen in einem angemessenen pachtzins von der betriebsgesellschaft. der gewinn der ohg aus den mieteinnahmen fließt den gesellschaftern ohne doppelte steuerbelastung zu da der pachtzins bei der gmbh abzugsfähige betriebsausgaben darstellt. vorteilhaft ist dass das gesamte geschäftliche risiko auf der betriebs-gmbh lastet bei der die finanzier nur beschränkt haften und deren stammkapital erheblich niedriger bemessen sein kann als wenn ihr auch das anlagevermögen (immobilie) gehören würde.

auskunftsdatei creditreform bürgel coface

gmbh-bankkredit: für einen gmbh-kredit bedarf es sehr vieler nachweise so z.b. steuererklärungen steuerbescheide bilanzen businessplan bwas und eigenkapital

banken sind nun einmal wählerisch. nicht jedem geben sie geld. wird ein kredit beantragt wird der antragsteller auf herz und nieren überprüft. schließlich will die bank sicherstellen dass sie verliehenes kohle tatsächlich auch wieder zurückbekommt. außerdem sind banken nach den basel-richtlinien verpflichtet die wirtschaftliche leistungsfähigkeit eines kreditnehmers detailliert zu prüfen. hinzu kommt dass sich jeder einzelne sachbearbeiter der bank an diese vorgaben halten muss um keine persönliche schadensersatzpflicht zu riskieren.

was für privatpersonen gilt gilt in besonderem maße für kapitalgesellschaften. privatpersonen führen ihren einkommensnachweis durch vorlage von lohnbescheinigungen. daraus lässt sich schnell die leistungsfähigkeit des kreditnehmers herauslesen. bei einer gmbh ist dies komplexer. für einen außenstehenden ist es schwierig die wirtschaftlichen verhältnisse einer gmbh nachzuvollziehen. gerade aus diesem grunde sehen sich banken veranlasst die leistungsfähigkeit der bonität einer gmbh noch eingehender zu prüfen als sie dieses bei privatpersonen andernfalls vielleicht auch einzelunternehmern tun.

die prüfung beginnt meist bereits damit dass die vollständige einzahlung des stammkapitals nachzuweisen ist. nur dann ist die der gmbh eigentümliche haftungsbeschränkung abgefedert. schließlich haftet die gmbh grundsätzlich nur in höhe ihres stammkapitals.

darüber hinaus muss ein gmbh-geschäftsführer nach möglichkeit eine aktuelle betriebswirtschaftliche auswertung (bwa)und möglichst die schlussfolgerung aus dem letzten geschäftsjahr vorlegen. nur diese unterlagen geben hinreichend auskunft über die bestehende wirtschaftliche situation der gesellschaft. liegen diese unterlagen nicht vor kann sich der gmbh-geschäftsführer den weg zur bank eigentlich sparen. die situation lässt den schluss zu dass er es mit seinen pflichten nicht hinreichend genau nimmt.

Über diese unterlagen hinaus erwartet die bank in aller regel die vorlage des beziehungsweise der letzten steuerbescheide unter umständen auch die damit verbundenen steuererklärungen der gesellschaft. nur aus der steuererklärung lassen sich gewisse details entnehmen die im steuerbescheid oft nur in zahlen verpackt sind.

je nachdem zu welchem zweck die gmbh den anleihe benötigt verlangen banken auch die vorlage eines businessplans. daraus muss sich die perspektive herauslesen lassen die mit dem einsatz der kreditmittel verfolgt und erzielt werden soll.

hat die bank nach prüfung der vorgelegten unterlagen den eindruck dass die bonität der gesellschaft für die kreditbewilligung nicht ausreicht wird sie erfahrungsgemäß auf der bürgschaft des geschäftsführers und/oder eines gesellschafters bestehen. argumentativ wird dieser wunsch damit begründet dass eine bürgschaftsübernahme für den geschäftsführer kein problem sein sollte wenn er selbst davon überzeugt ist die kreditmittel sachgerecht zu verwenden und den kredit bedienen zu können. als alternative sicherheiten kommen immobilien fahrzeuge warenlager ansonsten auch die abtretung werthaltiger forderungen in betracht.

mantelgmbh gmbh mantel

welche haftungsrisiken können für mich beim verkauf meiner gesellschaft auftreten?

die veräußerer haften neben den erwerbern weiterhin für rückständige beträge auf das satzungsgemäße gesellschaftskapital: (siehe § 16 abs. 3 gmbhg)

ist z. b. bei der gründung das satzungsgemäße gesellschaftskapital nur zu einem viertel ansonsten zu mindestens 12.500 eur eingezahlt worden dann müssen diese ausstehenden einlagen noch an die familienfirma gezahlt werden. diese verpflichtung zur zahlung der noch ausstehenden einlagen kann zwar auf die erwerber übertragen werden falls die erwerber die volleinzahlung allerdings nicht durchführen haften die veräußerer neben den erwerbern weiterhin für die vollständige einzahlung des satzungsgemäßen gesellschaftskapitals.

rechtsform sozialversicherung

was bedeutet die faktische geschäftsführung?

der von der gesellschafterversammlung bestellte geschäftsführer ist der gesetzliche vertreter der gmbh. sein handeln wird der aktiengesellschaft zugerechnet. neben diesem formalen geschäftsführer gibt es in der praxis doch auch den faktischen geschäftsführer. faktischer geschäftsführer ist eine person die nicht förmlich als geschäftsführer der gmbh bestellt ist dennoch wohl aber in maßgeblichem umfang geschäftsführungsfunktionen übernimmt so wie sie nach gesetz und gesellschaftsvertrag für einen formal bestellten geschäftsführer kennzeichend sind. dies gilt auch dann wenn neben ihm ein förmlich bestellter geschäftsführer in begrenztem umfang geschäftsführungstätigkeiten ausübt.

anlass für eine rein faktische geschäftsführung ist oft dass die betreffende person wegen einer insolvenzstraftat bereits vorbelastet ist nach außen hin nicht direkt als offzieller geschäftsführer in erscheinung treten möchte widrigenfalls aus anderen gründen als formaler geschäftsführer nicht in betracht kommt.

die einzelheiten dessen was die faktische geschäftsführung ausmacht sind teils umstritten und gegenstand höchstrichterlicher entscheidungen (bgh ii zr 113/03; ii zr 235/03).

in der praxis erweist sich der formal bestellte geschäftsführer meist als strohmann. er handelt oft nur als marionette des faktischen geschäftsführers und damit des eigentlichen entscheidungsträgers in der gesellschaft. dieser trifft die entscheidungen die der formale geschäftsführer rechtlich allerdings gleichermaßen zu vertreten und zu verantworten hat.

dies zeigt sich beispielsweise immer wieder in insolvenzfällen. versäumt der formale geschäftsführer die rechtzeitige insolvenzantragstellung weil er die faktische geschäftsführung dem faktischen geschäftsführer überlassen und keinen Überblick über die wirtschaftlichen verhältnisse hat macht er sich strafbar. er kann sich nicht damit herausreden dass der faktische geschäftsführer eigentlich für die führung der geschäfte verantwortlich gewesen sei. gleichfalls ist doch auch der faktische geschäftsführer strafrechtlich verantwortlich und haftet neben dem formalen geschäftsführer wegen der verletzung der insolvenzantragspflicht.

in der rechtspraxis entscheiden die umstände wann im einzelfall eine person als faktischer geschäftsführer in die verantwortung genommen wird. nach der bgh-rechtsprechung kommt es auf das gesamterscheinungsbild seines auftretens an. es ist nicht erforderlich dass die handelnde person die gesetzliche geschäftsführung völlig verdrängt. entscheidend ist vielmehr dass diese person die geschicke der ges.m.b.h. (oesterr.) durch eigenes handeln im außenverhältnis maßgeblich in die hand genommen hat und den eindruck erweckt er sei der formale geschäftsführer.

maßgebliche kriterien können die führung des wesentlichen kaufmännischen und finanziellen geschäftsbereichs sein die fortlaufende alleinige verfügung über die geschäftskonten die führung der buchhaltung die entscheidung in personalangelegenheiten andernfalls die erteilung von weisungen gegenüber dem satzungsgemäßen geschäftsführer auf dem gebiet der unternehmenspolitik und -organisation.

angesichts der persönlichen verantwortung des formalen geschäftsführers ist es unverantwortlich geschäftsführungsmaßnahmen aus der hand zu geben und dritte die geschicke der gmbh lenken zu lassen. die risiken sind enorm.

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